Mobbing geschieht – wie muss darauf reagiert werden

Veröffentlicht von Klaus Starch am

Wie im vorangegangenen Blog erklärt, ist Mobbing die fortgesetzte aggressive Verletzung der psychischen Gesundheit des/der Opfer durch den/die Täter zur Demonstration und Manifestierung eines Über-/ Unterordnungsverhältnisses. Es entsteht dabei nicht nur ein erheblicher Schaden für das Unternehmen, es besteht auch eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers im Arbeitsschutzgesetz, Arbeitnehmer vor psychischen Schädigungen zu schützen.

Nichts zu unternehmen ist also keine Alternative

Aber das Falsche zu tun verschlimmert die Situation eher. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) verpflichtet den Arbeitgeber Maßnahmen zu ergreifen , die die Verletzung des „gemobbten“ Arbeitnehmers unverzüglich beendet. Ein Recht des Mobbingopfers auf Entlassung des/der Täter wird jedoch ausdrücklich verneint. Nichtsdestotrotz besteht die Möglichkeit bei entsprechenden Beweisen, den Täter verhaltensbedingt zu kündigen. Alle Forschung zur Wirksamkeit von Interventionsmaßnahmen zeigt, dass das simple Entfernen eines Beteiligten aus einer Gruppe, in der Mobbing geschehen ist, nicht nachhaltig zur Beendigung führt. Spätestens im Verlauf der nächsten 12 Monate wird entweder ein neues Opfer auserkoren, oder ein anderer Täter versucht sich in der Gruppe als neuer „Mächtiger“. Darüber hinaus bedeutet das herausnehmen Einzelner aus der eingespielten Organisation oft einen erheblichen Aufwand, oder ist in der Praxis, insbesondere bei kleinen oder mittelständischen Unternehmen, unmöglich.

Immer ernst nehmen – Null Toleranz

Als Erstes muss beim Auftauchen des Verdachts, festgestellt werden worum es sich handelt. Liegt „nur“ ein Konflikt vor kann dieser mit den Beteiligten, einzeln und gemeinsam beigelegt werden. Im Notfall kann man Methoden der Mediation dabei anwenden, oder einen Mediator einschalten. Handelt es sich um Mobbing nach der oben beschriebenen Definition, muss mit der gesamten Gruppe/Organisation gearbeitet werden. Zum einen kann durch Unterstützung der Verteidiger und durch Aktivierung der Außenstehenden (siehe Mobbing – Modeerscheinung oder ein ernstzunehmendes Problem hier). Es sollte klar gemacht werden, dass ein Mobbingvorwurf immer ernst genommen und untersucht wird. So entsteht für das Opfer nicht das Gefühl alleingelassen und hilflos zu sein, dieses verursacht einen großen Teil der psychischen Belastung. Darüber hinaus wird klar für die ganze Organisation kommuniziert, dass diese Strategie, Führungsqualitäten zu Lasten von Kollegen zu demonstrieren, nicht geduldet wird. So entsteht anlässlich des Vorfalls ein Bewusstsein, dass der Schutz der Arbeitnehmer, eine vom Unternehmen ernst genommene Aufgabe ist und Verstöße dagegen nicht toleriert werden.

Vorbeugen ist besser als heilen

Besser als Intervention ist natürlich rechtzeitige Prävention, die ein entsprechendes Bewusstsein im Unternehmen schafft. Darüber im nächsten Blog hier.

Dreiteilige Serie

Dieser Beitrag ist der zweite Teil einer dreiteiligen Serie von Klaus Starch. Der erste Teil ist bereits erschienen, der dritte Beitrag folgt in den nächsten Wochen:

1. Mobbing: Was ist das?
3. Mobbingprävention

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Klaus Starch

Der Autor arbeitete jahrzehnte als CFO und CEO in mittleren und großen Industriekonzernen. Nach einem mehrjährigen Ausflug als Dozent für Psychologie an einer alteingesessenen Universität, hilft er heute Unternehmen mit einer Mischung aus Erfahrung, gepaart mit neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, den Anforderungen der Gegenwart gerecht zu werden.

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