Was ist dran an den EU-Plänen gegen den gemeinsamen Einkauf?

Veröffentlicht von EKDD am

Als Erstes ist festzuhalten, dass von den EU-Plänen nur und ausschließlich der Lebensmittelbereich betroffen ist. Der Grund liegt im Vertrag von Lissabon, nach dem die kleinen und mittelständischen Erzeuger und Bauern (KMU) vor der – nach Meinung mancher – zu großen Marktmacht der Lebensmittelhandelsketten (z.B. REWE, EDEKA) und deren Zusammenschluss auf europäischer Ebene geschützt werden sollen. Der deutsche Europaparlamentarier Albert Deß (CSU) hat daher Verbote des gemeinsamen Einkaufs initiiert. Im völligen Gegensatz zu Deß hat das Bundeskartellamt im letzten Jahr festgestellt, dass selbst in dem Bereich ein ausreichend großer Wettbewerb vorhanden ist. Durch intensive Lobbyarbeit bei den EU-Abgeordneten ist es Lebensmittelkonzernen wie Nestle & Co. gelungen, dass sie ebenfalls als schutzbedürftig eingestuft werden. Dies mit dem Argument, dass es den Landwirten besser gehen würde, wenn die Konzerne auch einbezogen würden. Da mag sich jeder selbst seinen Teil denken.

Ein Schlag ins Gesicht

Dazu stellt unser Dachverband, der Zentralverband der gewerblichen Verbundgruppen (ZGV), fest: „Die Abstimmung im EU-Parlament ist ein Schlag ins Gesicht des mittelständischen Lebensmittelhandels und geht weit über das hinaus, was die Kommission gefordert hat. Das ursprüngliche Ziel der Kommission, Kleinst-, kleine und mittlere Erzeuger (KMU) und Erzeugergemeinschaften von Lebensmitteln zu schützen, wurde gründlich verfehlt.“, so Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des ZGV.

Vorschläge sind wohl rechtswidrig

Es wohl heute schon klar, dass die vorgeschlagene Regelung vor dem europäischen Gerichtshof, wo der Fall in der heutigen Form final entschieden würde, keinen Bestand haben kann. Die Entscheidung war daher im Parlament durchaus umstritten. Auch dem Rat der Minister ist nunmehr klar, dass die Maximalforderungen des Berichts auf dünnen Beinen stehen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass gerade die Forderung des Verbots des gemeinsamen Einkaufs von den Initiatoren im Agrar-Ausschuss im Nachhinein relativiert wurde, ein Verbot genossenschaftlich organsierter Einzelhändler damit nicht beabsichtigt ist. Die deutschen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und insbesondere auch die österreichischen Bundesministerin Elisabeth Köstinger, die als EU-Ratsvorsitzende die Trilog-Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten leiten muß, haben sich  gegen den Vorschlag ausgesprochen.

Zusammenfassend gilt: All dies betrifft nur den Lebensmittelbereich. Alle anderen Bereiche sind expliziert nicht betroffen. Das bedeutet:

Für EKDD ist nichts dran an den EU-Plänen

Dennoch werden der ZGV und seine europäischen Partnerorganisation massiv gegen die Ideen kämpfen. „Denn gerade für den Mittelstand ist die Möglichkeit, mit Marktpartnern und Großunternehmen im Wettbewerb durch eine Nachfragebündelung Augenhöhe herstellen zu können, europaweit von existenzieller Bedeutung.“, betont auch Günter Althaus, Präsident des ZGV.

„Einkaufs-Kooperationen im Handel und Handwerk stellen seit vielen Jahren die Basis erfolgreichen Unternehmertums dar. Insbesondere Genossenschaften wie EKDD stehen

Bodo F. Schmischke, Sprecher des Vorstandes EKDD

zudem unter dem besonderen Schutz aus dem deutschen Genossenschaftsgesetz und den entsprechenden EU-Richtlinien“ ergänzt EKDD-Vorstandssprecher Bodo F. Schmischke. Sicher ist dies auch ein zentraler Beweggrund für die UNESCO gewesen, die Genossenschaftsidee erst vor ein paar Monaten zum ideellen Weltkulturerbe zu erklären. Wer den gemeinsamen Einkauf in Frage stellt, schadet nicht nur Vielen, sondern stiftet vor allem auch niemandem Nutzen.

Obwohl EKDD zwar nicht betroffen ist, wird das Thema zum Wohle und Schutze der Mitglieder im Auge behalten.

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