Petition gegen Abmahnmissbrauch – jetzt unterzeichnen!

Veröffentlicht von Tim Geier am

In einer neuen Online-Petition wird die Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens gefordert – auch Ihre Stimme könnte dazu beitragen, dass rechtsmissbräuchliche Abmahnungen zukünftig unterbunden werden.

„Unlauterer Wettbewerb – Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens“: Unter der Nummer 77180 wurde Anfang März 2018 eine Petition beim deutschen Bundestag eingereicht, die einen Riegel vor die sogenannte Abmahnindustrie schieben möchte. Das Instrument der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist zu Recht ein wesentlicher und effizienter Bestandteil der außergerichtlichen Streitbeilegung. Sachgerecht eingesetzt, können hierüber Konflikte unbürokratisch aufgelöst werden, ohne dass ein Einschreiten von Behörden oder Gerichten erforderlich wird.

Mißbrauch verhindern – jetzt unterzeichnen!

Auf der anderen Seite treten immer wieder Fälle von unseriösen Kooperationen zwischen Abmahnanwälten und vermeintlichen Mitbewerbern auf – so genannte „Abmahnvereine“. Damit wird das eigentlich richtige Instrument in das Gegenteil verkehrt: Aus einem System der Selbstregulierung zwischen Mitbewerbern wird ein schlichtes Geschäftsmodell zulasten der gesamten Wirtschaft. Dies wird sich nach Inkraftreten der neuen DSGVO erneut – auch für die Druckereien verschärfen.

Infolge der stetig zunehmenden formellen Anforderungen und Informationspflichten, die gerade im Online- und Versandhandel zu beachten sind, wächst die Zahl der Händler, die von unseriösen Abmahnern angegriffen werden, rasant.

„Die existenzielle wirtschaftliche Bedrohung durch die drohenden hohen Geldforderungen führt zu einem Klima der Verunsicherung und Angst und drängt viele abgemahnte Unternehmen dazu, ihr Gewerbe aufzugeben.“, beschreibt daher so auch die Petentin die aktuelle Rechtslage. Ziel der Petition ist es daher, Sicherungsmechanismen einzuführen, die ein derartiges Vorgehen zukünftig erschweren.

Die Petentin fordert:

  • eine Verschärfung der Anforderungen an Abmahn- und Klagebefugnis von Vereinen und Mitbewerbern (Aktivlegitimation),
  • verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der finanziellen Anreize, um das Abmahnwesen als Geschäftsmodell aus reinem Gewinninteresse betriebswirtschaftlich uninteressant zu machen,
  • verfahrensrechtliche Änderungen, die ein Kräftegleichgewicht herstellen und den abgemahnten Unternehmen ermöglichen sollen, sich auch bei finanzieller und personeller Überlegenheit des Abmahners gegen Abmahnmissbrauch verteidigen zu können.

Dabei wird auf das im Juni 2017 vom MITTELSTANDSVERBUND und anderen Wirtschaftsverbänden unterzeichnete Positionspapier gegen den Abmahnmissbrauch explizit Bezug genommen. Auch die Wirtschaftsverbände fordern darin eine Änderung des bestehenden Rechtsrahmens.

Auch die Koalitions-Partner haben sich auf eine Anpassung der bestehenden Regeln geeinigt:

„Wir wollen den Missbrauch des bewährten Abmahnrechts verhindern, z. B. durch die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstandes, und so kleine und mittlere Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher schützen. Zudem wollen wir die Aufsicht über die Inkassounternehmen verstärken und die Regelungen zum Inkassorecht verbraucherfreundlich weiterentwickeln.“, heißt es hierzu im Koalitionsvertrag. Damit scheint der Bundesgesetzgeber auf dem richtigen Weg, auch wenn längst nicht alle Forderungen der Wirtschaft damit abgedeckt sind.

DER MITTELSTANDSVERBUND unterstützt daher ausdrücklich die eingereichte Petition und hofft auf eine breite Unterstützung aufseiten der Verbundgruppen. Damit gewährleistet wird, dass sich sowohl der Bundestag als auch die Bundesregierung mit den aufgestellten Forderungen befassen, sind mindestens 50.000 Unterzeichner notwendig. Interessierte sollten daher möglichst viele Geschäftsfreunde und -partner über das Bestehen dieser Petition informieren.

Deadline ist am 24.04.2018!

Denn die Zeit drängt: Das Quorum muss bis zum 24. April 2018 erreicht werden. Mit einer entsprechenden Anzahl von Unterzeichnern und der anschließenden Befassung in der Sache im Bundestag und in den zuständigen Ressorts der Bundesregierung könnte die Sache somit das notwendige Momentum erreichen, um die jetzigen unbefriedigenden und wirtschaftlich teils existenzgefährdenden Praktiken von „Abmahnvereinen“ zu unterbinden. Unterzeichnen Sie daher heute noch!

 


Tim Geier

Tim Geier ist der Büroleiter Brüssel des Mittelstandsverbundes. Der Mittelstandsverbund ist die Dachorganisation der Verbundgruppen in Deutschland

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